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ArbG Bautzen, 11.10.2002 - 3 Ca 3318/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 11.10.2002 - 3 Ca 3318/02
- LAG Sachsen, 17.03.2004 - 2 Sa 948/02
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 17.03.2004 - 2 Sa 948/02
Nachträgliche Zulassung Kündigungsschutzklage im Berufungsverfahren
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 11. Oktober 2002 - 3 Ca 3318/02 - wird unter Verwerfung ihres Antrages, die Klage nachträglich zuzulassen, auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bautzen vom 11.10.2002 - 3 Ca 3318/02 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 26.06.2002 (zugegangen am 28.06.2002, diese Angabe fehlt) nicht aufgelöst (im Antrag der Klägerin: "beendet", also nicht wie in § 4 Satz 1 KSchG vorgeschrieben) aufgelöst worden ist;.